Trägerpflichten des Vorstands:
Beantragung und Aktualisierung der Betriebserlaubnis
Ansprechpartner für Mainzer Elterninitiativen bei Fragen rund um die Kita-Betriebserlaubnis im Landesjugendamt ist Herr Alois Kirschner.
Beim Erstantrag und in regelmäßigen Abständen (alle fünf Jahre) sind folgende Dokumente und Testate vorzulegen:
- schriftliche Konzeption
- Baugenehmigung/-abnahmeschein
- Brandschutzabnahme
- Testat der Lebensmittelüberwachung
- Testat des Gesundheitsamtes
- Testat der Unfallkasse
Die für Mainzer Elterninitaitiven zuständigen Ansprechpersonen und Kontakte finden Sie hier.
Eine unaufgeforderte Meldung ist u.a. in folgenden Fällen erforderlich:
- Wechsel der Leitung
- wesentliche bauliche Veränderungen
- besondere Begebenheiten, Vorfälle (z.B. Geschehen oder Ereignisse, die das Kindeswohl beeinträchtigen können)
- Straftaten gegen das Kind, insbesondere gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- Führungszeugnisse mit Eintragungen
Sicherstellung des Fachkräfte- und Personalschlüssels
In der Rolle des Vertreters des Vereins als Arbeitgeber hat der Vorstand u.a. folgene Aufgaben und Pflichten:
- Einstellung und Entlassung von MitarbeiterInnen
- Information der Lohnbuchhaltung
- Sicherstellung der pünktlichen Gehaltszahlungen
- Erfüllung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten
- Beachtung der tarif- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen
- Belehrung der Leitung / der Mitarbeiter nach IfSG, BiostoffVO, § 8a KJHG, LMHVO, AGG, Brandschutz
- Überprüfung der Beschäftigten nach §30a BZRG (Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis alle fünf Jahre)
- Personalentwicklungsgespräche mit Leitung und MitarbeiterInnen
- Genehmigung von Fort- und Weiterbildung
Abschluss von Betreuungsverträgen
Das Netzwerk Paritätische Fachberatung in Hessen hat in seiner 2018 erschienenen Arbeitshilfe "Der Betreuungsvertrag und die begleitenden Dokumente" alle wichtigen Informationen und Bestandteile des Betreuungsvertrags zusammengetragen. Die Arbeitshilfe gibt Auskunft zu:
- Kita-Ordnung
- Aufnahme des Kindes
- Betreuungsvertrag
- Belehrungen und Einverständniserklärungen
Sicherheit, Gesundheitsschutz, Hygiene
Als Vertreter des Trägers einer Kita ist der Vorstand zur Gewährleistung der Sicherheit von Kindern und Mitarbeitern u.a. verantwortlich für:
- Instandhaltung des Inventars und der Spielgeräte organisieren
- Verkehrssicherungspflicht für Einrichtung und Spielgeräte (Sicherheitsbestimmungen für Kinder, MitarbeiterInnen und BesucherInnen)
- Belehrung der Leitung / der Mitarbeiter nach IfSG, BiostoffVO, § 8a KJHG, LMHVO, AGG, Brandschutz
- Überprüfung der Beschäftigten nach §30a BZRG (Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis alle fünf Jahre)
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (alle fünf Jahre)
- Einholung einer betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Beratung (BuS-Beratung) nach ArbSichG
- Bestellung eines/r Sicherheitsbeauftragen und eines/r BrandschutzhelferIn
- Sicherstellung der Ausbildung in Erster Hilfe (§ 10 Abs. 1,2 ArbSchG)
- Instandhaltung des Erste-Hilfe-Kastens (Verbandskasten C nach DIN 13157, kann delegiert werden, z.B. an Leitung oder Sicherheitsbeauftragte)
- Mitteilung an die Gewerbeaufsicht bei Schwangerschaft einer Mitarbeiterin und Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Schwangere
- Mitteilung an Amt für Arbeitsschutz und Berufsgenossenschaft (BGW) bei Arbeitsunfall (kann delegiert werden)
- Meldung bei Unfällen an Versicherung, Unfallkasse, Berufsgenossenschaft (BGW)
- Meldepflicht (Gesundheitsamt) und Informationsaushang für Eltern bei ansteckenden Krankheiten
- Belehrung der Eltern nach LMHVO, wenn diese regelmäßig kochen
Datenschutz
Die Verpflichtung zur Beachtung der Bestimmungen des Datenschutz im Rahmen der DSGVO besteht sowohl für den Trägerverein als auch für den Kita-Betrieb. Für kleine Vereine und Betriebe gelten jedoch vielfach vereinfachte Regeln. Hier finden Sie
- Informationen zum Datenschutz in Vereinen, hg. vom Landesbeauftragten für Datenschutz in Rheinland-Pfalz
- Eine Checkliste für Vorstände, hg. von der Ehrenamtsstiftung
- Eine Checkliste und Linkliste für Vereine, hg. vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht
- Ein Muster für ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten im Verein, hg. vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht
- Informationen und Muster für die Verpflichtung von Beschäftigten, hg. von derKonferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder