Gesetze & Verordnungen:
Regelkita nach Kitagesetz oder nach "Förderrichtlinien für Elterninitiativen" der Stadt Mainz
In Mainz existieren derzeit zwei Finanzierungsmodelle für Elterninitiativen mit jeweils unterschiedlichen Regeln in Bezug auf die Qualifizierung des Personals und den Personalschlüssel. Die Finanzierungsform über Zuschüsse der Stadt Mainz zu den Sachkosten und Elternbeiträgen nach den "Förderrichtlinien für Elterninitiativen" wird bis auf weiteres fortgesetzt, jedoch ist eine Neugründung auf dieser Basis nicht möglich. Neugründungen und Umwandlungen als Regelkita des Landes Rheinland-Pfalz auf der Basis des Kindertagesstättengesetzes sind möglich. Manche auf diese Seite aufgeführten Pflichten gelten nur für Regelkitas. Wenn Sie unsicher sind, ob ein bestimmtes Verfahren für Sie verpflichtend ist, kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie unsere Informationsveranstaltungen.
Elterninitiativen als Regelkita des Landes Rheinland-Pfalz
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zur Finanzierungsform als Regelkita finden Sie hier:
- Kindertagesstättengesetz
- Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes
- Fachkräftevereinbarung
- Elternausschussverordnung
- Grundlagen der Elternmitwirkung
Ihre Ansprechperson für die Zuschüsse des Landes und der Stadt Mainz ist Frau Karin Schraft (Telefon: 06131-124053, Email: karin.schraft[a]stadt.mainz.de)
Die Neugründung einer Elterninitiative ist nur auf dieser Grundlage möglich. Gerne beraten wir Sie hierzu seitens der Koordinierungsstelle Elterninitiativen Mainz im Rahmen einer Gründungsberatung.
Allgemeine Informationen zur Gründung einer Elterninitiative erhalten Sie auch im Gründungsleitfaden der Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiaven (BAGE e.V.).
Förderrichtlinien für Elterninitiativen der Stadt Mainz
Hier finden Sie die "Förderrichtlinien für Elterninitiativen" in Mainz (Nicht-Regelkitas) .
Ihre Ansprechperson für die Zuschüsse der Stadt Mainz ist Frau Ulrike Mauer (Telefon: 06131-122680, Email: ulrike.mauer[a]stadt.mainz.de)
Bitte beachten Sie, dass eine Neugründung nach Förderrichtlinien nicht möglich ist - die Richtlinien gelten nur für bereits bestehende Einrichtungen. Eine Umwandlung zur Regelkita ist auf Antrag möglich. Gerne beraten wir Sie hierzu und unterstützen Sie dabei.
Novellierung des Kindertagesstättengesetzes
Das Kitagesetz befindet sich aktuell im Verfahren für eine Neuauflage. Den Regierungsentwurf zum sog. Kita-Zukunftsgesetz und weitere Informationen finden Sie hier:
- Regierungsentwurf Kita-Zukunftsgesetz (Stand 08.04.2019)
- Begründung zum Kita-Zukunftsgesetz (Stand 08.04.2019)
- Stellungnahme des PARITÄTISCHEN zum Regierungsentwurf (Stand 21.06.2019)
Weitere Stellungnahmen finden Sie über die Dokumentensammlungen des Landtags Rheinland-Pfalz OPAL.
Der PARITÄTISCHE hat sich bereits im September zum ersten Entwurf (Referentenentwurf vom 14.06.2018) geäußert und ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Die maßgeblichen Dokumente finden Sie hier: